Stephanie Regalia studierte englisches und französisches Recht am King’s College London und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne, wo sie ihren Bachelor-Abschluss machte. Sie absolvierte einen dualen Masterstudiengang in Energie und Umwelt an der Sciences Po und der Columbia University School of International and Public Affairs, wo sie 2017-2018 Projektleiterin der Business & Human Rights Clinic war. Vor ihrem Eintritt in das International Doctoral Program Business and Human Rights an der FAU arbeitete Stephanie im gemeinnützigen Menschenrechtssektor und absolvierte eine Ausbildung zur Rechtsanwältin in Frankreich.
Stephanies Forschungsprojekt untersucht „The nature of the obligation for businesses to conduct due diligence in mandatory human rights due diligence laws, including the German LkSG and the French Duty of Vigilance Law“. Durch die Feststellung der Existenz von „Wirksamkeitsanforderungen“, d.h. der Verpflichtung für Unternehmen, die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflichtmaßnahmen zu bewerten und nachzuweisen, stellt dieses Forschungsprojekt das traditionelle Verständnis der unternehmerischen Sorgfaltspflicht im Rahmen dieser Gesetze in Frage, das sich ausschließlich auf den Prozess und nicht auf das Ergebnis konzentriert. Das Projekt umfasst eine vergleichende Analyse der Wirksamkeitsanforderungen, wie sie in internationalen Menschenrechtsgesetzen und nationalen Compliance-Vorschriften für Unternehmen enthalten sind.