Seit 2024 hat Professorin Dr. Grazyna Baranowska den Lehrstuhl für Migrationsrecht und Menschenrechte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg inne. Ihre Forschungsschwerpunkte sind verschwundene Personen, Menschenrechtsverletzungen an Grenzen, sowie Erinnerungsgesetze.
Davor war sie leitende Wissenschaftlerin am Zentrum für Grundrechte der Hertie School, wo sie ein von den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen der EU finanziertes Projekt über vermisste Migranten leitete, und arbeitete als Assistenzprofessorin am Institut für Rechtsstudien der Polnischen Akademie der Wissenschaften. In der Vergangenheit arbeitete sie auch für das von der Volkswagen Stiftung geförderte MEMOCRACY-Projekt (2021-2024), das die Überschneidung von Erinnerungsgesetzen und Demokratie in Mittel- und Osteuropa untersucht, sowie für das von der EU geförderte Projekt „Memory Laws in European and Comparative Perspective“ (2016-2019). Neben ihrer akademischen Arbeit arbeitete sie als politische Beraterin am Deutschen Institut für Menschenrechte und war an der Ausarbeitung des Allgemeinen Kommentars zu erzwungenem Verschwindenlassen und Migration für den UN-Ausschuss für das erzwungene Verschwindenlassen beteiligt. Im Jahr 2022 wurde sie vom UN-Menschenrechtsrat als unabhängige Expertin in die UN-Arbeitsgruppe für erzwungenes und unfreiwilliges Verschwindenlassen berufen.