Herzlich Willkommen: Dr. Muhammad Asif Khan

Wir freuen uns sehr, unseren neuen Visiting Research Fellow Dr. Muhammad Asif Khan am FAU CHREN begrüßen zu dürfen!

Dr. Muhammad Asif Khan ist Associate Professor am Fachbereich für Recht an der Fakultät für Sozial- und Geisteswissenschaften der Nationalen Universität für Wissenschaft und Technologie Islamabad, Pakistan. Seit der Gründung des Fachbereichs im Jahr 2020 ist er auch dessen Leiter. Er hat einen LL.B. von der Universität Peshawar (Pakistan) und einen LL.M. von der Universität Liverpool (UK) in internationalem Recht. Er verteidigte seine Doktorarbeit mit dem Titel „Adjusting Business Entities in a Globalized World: The Concept of an International Treaty Regulating Transnational Corporations against Violations of International Law“ an der Universität Salzburg (Österreich) im Mai 2015. Dr. Khan verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Lehre des Völkerrechts und hat an verschiedenen öffentlichen Universitäten in Pakistan gearbeitet. Er hat als Berater für das International Committee of the Red Cross (ICRC) in Pakistan gearbeitet. Außerdem war er als Spezialist für Wirtschaft und Menschenrechte für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Rahmen des Projekts Dezentralisierung, Menschenrechte und lokale Regierungsführung (DHL) in Pakistan tätig. Er ist noch ein Jahr lang (2021-2022) Mitglied des Governance-Ausschusses des Teaching Business and Human Rights Forum. Dr. Khan ist Mitherausgeber des Manchester Journal of Transnational Islamic Law and Practice. Seine Lehr- und Forschungstätigkeit ist im Völkerrecht angesiedelt, insbesondere im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte.

Arbeitsschwerpunkte: Als Gastwissenschaftler am FAU CHREN wird sich Dr. Khan mit den Auswirkungen eines menschenrechtsbasierten Ansatzes im internationalen Investitionsrecht beschäftigen. Die Perspektive der südasiatischen Staaten wird dabei ein Schwerpunkt sein, doch die Forschung wird sich nicht auf diese geographische Region beschränken. Die sich abzeichnenden Probleme im Bereich des Investitionsrechts und der Menschenrechte, einschließlich der Auswirkungen des „Right to Development“-Ansatzes auf das Investitionsrecht, werden als Teil der Forschungsagenda untersucht und analysiert.