Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, lud am 28. November den wissenschaftlichen Leiter von FAU CHREN, Prof. Dr. Michael Krennerich, zu einem informellen Gespräch im kleinen Kreis über die Bedeutung sozialer Menschenrechte in Deutschland ein. Krennerich empfahl darauf hinzuwirken, dass Deutschland die 2021 ratifizierte revidierte Europäische Sozialcharta vollumfänglich annimmt, einschließlich der bisher ausgesparten Artikel zum Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie zum Recht auf Wohnen. Auch solle die Regierung das kollektive Beschwerdeverfahren zu dem Abkommen anerkennen. Weiterhin regte er an, die revidierte Europäische Sozialcharta hierzulande bekannter zu machen, um sie politisch stärker in Wert zu setzen.
Selbst in Bezug auf den UN-Sozialpakt und weitere Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, die Deutschland ratifiziert hat, bestünden noch reichlich Unkenntnis und Missverständnisse über die Auslegung der dort verankerten sozialen Rechte. Trotz des vergleichsweise ausgebauten Wohlfahrtsstaates bestünden in Deutschland eine Reihe sozialer Probleme, die von menschenrechtlicher Relevanz seien. Verdeutlicht wurde dies u.a. anhand des Rechts auf Wohnen (Obdachlosigkeit, Mangel an Sozialwohnungen und an bezahlbarem sowie auch an barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum, Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt etc.). Neben den Rechten auf Bildung und Gesundheit sprach Krennerich auch den unzureichenden Schutz des Rechts auf gerechte und faire Arbeitsbedingungen von (temporären) Arbeitsmigrant:innen an. Im Falle mancher Risikobranchen (Transport, Logistik, Fleischindustrie, Landwirtschaft, Gastronomie, Haushaltshilfen, häusliche Pflege etc.) würde dieses mitunter massiv verletzt.
Insgesamt solle die Regierung gravierende soziale Missstände als Menschenrechtsprobleme anerkennen und konsequent bekämpfen. Dazu gehöre auch, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des sozialen oder familiären Status’ zu erweitern, wie dies von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgeschlagen wurde.
Die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatović, lud am 28. November den wissenschaftlichen Leiter von FAU CHREN, Prof. Dr. Michael Krennerich, zu einem informellen Gespräch im kleinen Kreis über die Bedeutung sozialer Menschenrechte in Deutschland ein. Krennerich empfahl darauf hinzuwirken, dass Deutschland die 2021 ratifizierte revidierte Europäische Sozialcharta vollumfänglich annimmt, einschließlich der bisher ausgesparten Artikel zum Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sowie zum Recht auf Wohnen. Auch solle die Regierung das kollektive Beschwerdeverfahren zu dem Abkommen anerkennen. Weiterhin regte er an, die revidierte Europäische Sozialcharta hierzulande bekannter zu machen, um sie politisch stärker in Wert zu setzen.
Selbst in Bezug auf den UN-Sozialpakt und weitere Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen, die Deutschland ratifiziert hat, bestünden noch reichlich Unkenntnis und Missverständnisse über die Auslegung der dort verankerten sozialen Rechte. Trotz des vergleichsweise ausgebauten Wohlfahrtsstaates bestünden in Deutschland eine Reihe sozialer Probleme, die von menschenrechtlicher Relevanz seien. Verdeutlicht wurde dies u.a. anhand des Rechts auf Wohnen (Obdachlosigkeit, Mangel an Sozialwohnungen und an bezahlbarem sowie auch an barrierefreiem und altersgerechtem Wohnraum, Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt etc.). Neben den Rechten auf Bildung und Gesundheit sprach Krennerich auch den unzureichenden Schutz des Rechts auf gerechte und faire Arbeitsbedingungen von (temporären) Arbeitsmigrant:innen an. Im Falle mancher Risikobranchen (Transport, Logistik, Fleischindustrie, Landwirtschaft, Gastronomie, Haushaltshilfen, häusliche Pflege etc.) würde dieses mitunter massiv verletzt.
Insgesamt solle die Regierung gravierende soziale Missstände als Menschenrechtsprobleme anerkennen und konsequent bekämpfen. Dazu gehöre auch, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des sozialen oder familiären Status’ zu erweitern, wie dies von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgeschlagen wurde.