Nachdem im Sommer 2021 die internationalen Truppen überraschend abrupt aus Afghanistan abgezogen waren, fiel das Land mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 zurück unter die Herrschaft der Taliban. Viele der Ortskräfte, die für die Bundeswehr und andere deutsche Organisationen tätig waren, wurden nicht oder viel zu spät evakuiert und saßen in Afghanistan fest, wo sie von den Taliban als „Kollaborateur*innen“ bedroht und verfolgt wurden. Das Projekt des ersten Zyklus der FAU Human Rights Clinic startete im Wintersemester 2021/22 unter dem Titel „Menschenrechtliche Aufarbeitung der Afghanistan-Evakuierung“. In Zusammenarbeit mit PRO ASYL als Praxispartner widmet sich das Team aus fünf Studierenden der Rechts- und Politikwissenschaft den rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Ortskräfteaufnahme.
Begleitend zur selbstständigen Recherchearbeit umfasst das Programm der HRC neben dem Auftaktworkshop spezifische Kompetenzworkshops mit internationalen Referent:innen, in denen organisatorische („Best practices in der Clinic-Arbeit“, „DO’ and DON’Ts in group research“), inhaltliche („Afghanistan – Menschenrechte, Ortskräfte, anwaltliche Praxis“) und methodische Kompetenzen vermittelt werden („Kompetenzworkshop – Interviews“). Zudem führten die Studierenden Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften.
Das Ergebnis des Projekts ist die Expert Opinion „Grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte“, welche die Probeme des sog. Ortskräfteverfahrens aufarbeitet und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG oder die Einführung neuer Schutzinstrumente macht.
Die Expert Opinion ist hier abrufbar.
Nachdem im Sommer 2021 die internationalen Truppen überraschend abrupt aus Afghanistan abgezogen waren, fiel das Land mit der Einnahme Kabuls am 15. August 2021 zurück unter die Herrschaft der Taliban. Viele der Ortskräfte, die für die Bundeswehr und andere deutsche Organisationen tätig waren, wurden nicht oder viel zu spät evakuiert und saßen in Afghanistan fest, wo sie von den Taliban als „Kollaborateur*innen“ bedroht und verfolgt wurden. Das Projekt des ersten Zyklus der FAU Human Rights Clinic startete im Wintersemester 2021/22 unter dem Titel „Menschenrechtliche Aufarbeitung der Afghanistan-Evakuierung“. In Zusammenarbeit mit PRO ASYL als Praxispartner widmet sich das Team aus fünf Studierenden der Rechts- und Politikwissenschaft den rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Ortskräfteaufnahme.
Begleitend zur selbstständigen Recherchearbeit umfasst das Programm der HRC neben dem Auftaktworkshop spezifische Kompetenzworkshops mit internationalen Referent:innen, in denen organisatorische („Best practices in der Clinic-Arbeit“, „DO’ and DON’Ts in group research“), inhaltliche („Afghanistan – Menschenrechte, Ortskräfte, anwaltliche Praxis“) und methodische Kompetenzen vermittelt werden („Kompetenzworkshop – Interviews“). Zudem führten die Studierenden Interviews mit Rechtsanwält*innen, Mitarbeitenden aus Menschenrechtsorganisationen sowie betroffenen Ortskräften.
Das Ergebnis des Projekts ist die Expert Opinion „Grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte“, welche die Probeme des sog. Ortskräfteverfahrens aufarbeitet und Vorschläge für eine menschenrechtskonforme Auslegung des § 22 S. 2 AufenthG oder die Einführung neuer Schutzinstrumente macht.
Die Expert Opinion ist hier abrufbar.