Aus diesem Grund widmet sich die vorgelegte Analyse der Frage nach dem Wahlrecht wohnungs loser Menschen, und hierbei besonders auch derjenigen, die obdachlos sind und daher keine Meldeadresse haben. Zwar fehlen – wie die Analyse zeigt – vertiefte und flächendeckende empirische Erkenntnisse zur Praxis der Wahlregistrierung und der Wahlrechtsnutzung, zu Informations und Unterstützungsleistungen und zur Sicht der Betroffenen. Jedoch lassen die Einschätzungen aus der Praxis erkennen, dass in allen Feldern Verbesserungsbedarf besteht.
Die gesamte Studie finden Sie hier.
Analyse: Wahlrecht von wohnungslosen Menschen
von Prof. Dr. Michael Krennerich ist jetzt abrufbar
Das Wahlrecht ist das zentrale Recht der Staatsbürger_innen im demokratischen Rechtsstaat. Es gewährleistet ihre Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens und die demokratische Legitimation politischer Entscheidungen.
Das Grundgesetz sichert das aktive und passive Wahlrecht als politisches Grundrecht. Internationale Menschenrechtsverträge wie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Zusatzprotokoll zur Europäischen Men schenrechtskonvention garantieren es als Men schenrecht. Es ist das einzige Menschenrecht, das allein den eigenen Staatsangehörigen zusteht. Dies liegt darin begründet, dass das Wahlrecht mit der Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt untrennbar verbunden ist: Wer gewählt wird, wirkt unmittelbar bei der Gesetzgebung (oder bei der Schaffung verbindlicher Normen auf kommuna ler Ebene) mit. Wer wählt, wirkt hieran über die Gewählten mittelbar mit. Das Individualrecht auf Beteiligung an der Entscheidung über Zukunftsfra gen der lokalen, staatlichen und globalen Gemein schaft ist Grundlage des kollektiven Rechts auf Selbstbestimmung und Mittel zu seiner Ausübung.
Sind einzelne gesellschaftliche Gruppen nicht politisch repräsentiert, besteht die Gefahr, dass auch ihre Sichtweisen, Bedarfe und Anliegen im politischen Aushandlungsprozess unberücksichtigt bleiben. Ungleichheiten im Zugang zu politischer Beteiligung und Mitgestaltung können daher auch die Legitimität demokratischen Regierens schwächen. Vor diesem Hintergrund wurden und werden hierzulande Debatten um die Reichweite und Forderungen nach der Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten geführt. Bisher ging es dabei vor allem um den rechtlichen Ausschluss ganzer
Bevölkerungsgruppen, etwa um die Forderung nach einem Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige auf Bundes, Landes und/oder kom munaler Ebene, um den Ausschluss bestimmter Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht oder um das Wahlrecht von Minderjährigen. Andere Debatten beziehen sich auf rechtliche Instrumente zur Sicherung der gleichen Repräsen tation von Frauen in Parlamenten (Parität) oder – breiter gefasst – von diskriminierten Gruppen. Alle diese Debatten über Ausschlüsse und Repräsentationsdefizite können, wenn auch in unter schiedlichem Maße, an menschenrechtliche Verpflichtungen des Staates anknüpfen.
Aus menschenrechtlicher Perspektive ist indes auch zu fragen, ob die gegenwärtig anerkannten Inhaber_innen des Wahlrechts ihr Grund und Menschenrecht ausüben können. Bestehen für einzelne Gruppen von Wahlberechtigten rechtliche oder tatsächliche Zugangshindernisse und wenn ja, wie können diese überwunden werden? Menschenrechtlich geboten ist es, dabei besonders marginalisierte Bevölkerungsgruppen in den Blick zu nehmen.
Aus diesem Grund widmet sich die vorgelegte Analyse der Frage nach dem Wahlrecht wohnungs loser Menschen, und hierbei besonders auch derjenigen, die obdachlos sind und daher keine Meldeadresse haben. Zwar fehlen – wie die Analyse zeigt – vertiefte und flächendeckende empirische Erkenntnisse zur Praxis der Wahlregistrierung und der Wahlrechtsnutzung, zu Informations und Unterstützungsleistungen und zur Sicht der Betroffenen. Jedoch lassen die Einschätzungen aus der Praxis erkennen, dass in allen Feldern Verbesserungsbedarf besteht.
Die gesamte Studie finden Sie hier.